BGH schockiert Banken mit neuem Urteil

Einfach die Preise erhöhen und Kunden nicht aktiv fragen? Diese Praxis von Banken dürfte es bald nicht mehr geben.

Der Bundesgerichtshof hat ein überraschendes und für Verbraucher sehr positives Urteil gefällt und einer gängigen Praxis von Banken den Gar ausgemacht. Konkret ging es in dem Verfahren, das die Verbraucherzentrale gegen die Postbank geführt hat, um die Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil von Kunden. Hier ging man bislang von der sogenannten stillschweigenden Zustimmung aus. Doch diese dürfte Geschichte sein, denn der Bundesgerichtshof hat der Verbraucherzentrale recht gegeben.

Hohe Gebührenerhöhungen sind die Praxis

Dass das Urteil Signalwirkung hat, ergibt sich schon aus den Zahlen. In den letzten Jahren sind die Gebühren bei zahlreichen Konten teils stark gestiegen. Fast jede Bank in Deutschland hat das Girokonto in den letzten Jahren teurer gemacht – die Preise sind dabei allerdings unterschiedlich stark gestiegen. Statistiken zeigen, dass die Preise allein seit 2015 im Schnitt um 40 Prozent in die Höhe geschnellt sind. Für dieselbe Leistung bezahlen Kunden in den allermeisten Fällen heutzutage deutlich mehr als noch vor einigen Jahren. Wirklich aktiv einer Änderung der Verträge zugestimmt haben, dürften dabei allerdings die wenigsten.

Praxis der stillschweigenden Zustimmung gekippt

Während sich die Verträge für Kreditkarten aus dem Kreditkarten-Vergleich nur sehr selten ändern, sind Gebührenanpassungen bei Banken durchaus die Regel. Entsprechende Briefe mit Informationen über Änderungen kennt wohl jeder – bislang wurden sie vielfach ignoriert. Das dürfte sich ändern, denn die Information mit dem Hinweis, dass sich die Bedingungen ändern, wird in Zukunft nicht mehr reichen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem letztinstanzlichen Urteil klargestellt, dass eine Veränderung der Bedingungen zu Ungunsten der Kunden nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen kann – zumindest nicht in diesem Maße, wie die Banken das Verfahren bislang genutzt haben.

Zu viel Macht für die Banken

Dass der Bundesgerichtshof anders als die Vorinstanz entschieden hat, begründen die Richter des elften Zivilsenats mit der zu großen Marktmacht, die Banken durch eine solche Regelung erhalten. Sie könnten etwa Kunden mit kostenlosen Produkten anwerben und dann innerhalb weniger Monate hohe Gebühren einführen, ohne dass Kunden viel tun könnten. Unklar bleibt für die Banken, was das für die Zukunft bedeutet, denn der bürokratische Aufwand dürfte enorm werden, sofern Kunden jeder Änderung der Geschäftsbedingungen zustimmen müssten – immerhin sind das oftmals mehrere im Jahr. Dazu kommt die Unklarheit, was passiert, wenn eine Zustimmung ausbleibt. Oftmals wird eine Kündigung des Vertragsverhältnisses dann die einzige Möglichkeit bleiben. Es wird zweifelsfrei spannend zu sehen sein, wie die Banken auf das Urteil reagieren und welche Folgen dieses in den nächsten Monaten entfalten wird.