Die rechtliche Einordnung von Bitcoin & Co.

Die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen ist bisher noch nicht geklärt. Gerichtliche Entscheidungen bezüglich Bitcoin & Co. fallen daher immer von Gericht zu Gericht aus und haben keine einheitliche Gesetzgebung. Zuletzt kam es wieder zu Diskussionen wegen eines Strafverfahrens beim Berliner Kammergericht.

Komplementärwährung Bitcoin

Kryptowährungen werden unter den Verbrauchern immer beliebter. Es gibt zwar noch viele, die den sogenannten Komplementärwährungen skeptisch gegenüberstehen, aber die Zahl der Krypto-Fans steigt täglich. Die wohl bekannteste unter den Kryptowährungen ist Bitcoin. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Zahlungssystem, welches auf der Blockchain-Technologie basiert. Die Verwaltung und Speicherung im Netzwerk geschehen bei Bitcoin dezentral. Es gibt weder eine emittierende Bank noch eine zentrale Zahlungsverkehrsaufsicht. Der Wert von Bitcoin reguliert sich systemimmanent frei und unterliegt daher mitunter sehr starken Schwankungen. Deshalb ist es auch nicht klar, als was Bitcoin aus regulatorischer Sicht einzuordnen ist. Das Kammergericht in Berlin hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. Auslöser dafür war ein Strafverfahren gegen den Betreiber einer Internet-Plattform, über die Bitcoins gehandelt werden konnten. Im Frühjahr 2013 war der Wert der über diese plattformgehandelten Bitcoins binnen weniger Tage um mehr als das Zehnfache gestiegen. Daher kam bei den Behörden der Verdacht auf Geldwäsche auf und die Internetseite wurde schließlich abgeschaltet. In jenem Strafverfahren galt es zu klären, ob der Plattformbetreiber illegaler Weise erlaubnispflichtige Geschäfte über das Kreditwesen (KGW) getätigt hatte. Das Kammergericht Berlin lehnte die Strafbarkeit des Plattform-Betreibers aber nun rechtskräftig ab.

Das Urteil

Für Bitcoin gibt es bisher noch keine gesetzlichen Regelungen und eine Einordnung der Kryptowährungen in die bestehenden Gesetze ist schwierig. Die derzeitigen Gesetze können die Breite von Kryptowährungen nicht erfassen und sie benötigen eigentlich eigene Regeln. Diese gibt es bislang nur noch nicht. Das Urteil des Berliner Kammergerichts fiel im Endeffekt überraschend aus. Von vorne rein war aber klar, dass Bitcoins nicht als E-Geld eingestuft werden können. Dafür fehlt es nämlich an dem zwingend vorgegebenen Kriterium der Ausgabe durch einen konkreten Emittenten. Allerdings ist die Sichtweise der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), dass Bitcoin als Rechnungseinheit bewertet werden können, nicht einmal so weit hergeholt. Das Kammergericht stimmte dieser Argumentation aber nicht zu und sprach Kryptowährungen jegliche Vergleichbarkeit mit Devisen ab. Kritisch an diesem Urteil ist, dass Bitcoins eine weltweitverbreitete Komplementärwährung sind. Naturgemäß „zählt“ diese zunächst zwar nur innerhalb des Netzwerks, aber sie kann in gesetzliche Zahlungsmittel umgetauscht werden, genau wie Devisen. Zudem unterliegen Devisen, genau wie Bitcoins, gewissen Wertschwankungen. Bei Kryptowährungen fallen diese in der Regel zwar deutlicher aus, aber das ist theoretisch kein Grund einen solchen Unterschied zu machen. Da aber das Berliner Kammergericht schlussendlich die Entscheidung treffen musste und sich nicht an bestimmte Regelungen halten konnte, ist jede Entscheidung so zu akzeptieren, wie sie gefallen ist.

Gesetzliche Einordnung

Das Urteil des Kammergerichts zeigt, dass eine gesetzliche Regelung zur Einordnung und Handhabung von Kryptowährungen längst überfällig ist. Der europäische Gerichtshof sollte hierzu eine klare Regelung festsetzen. Seit Jahren sind Berater dazu gezwungen, Aktivitäten in diesem Bereich regulatorisch und steuerrechtlich anhand der bestehenden Gesetze zu beurteilen, obwohl Kryptowährungen eine eigene Qualität haben und eigenständig beurteilt werden müssten. Eigentlich müssten die Behörden diejenigen sein, die sich für eine einheitliche Gesetzgebung einsetzen müssten. Genau diese geraten nämlich immer wieder in schwierige Situationen, weil es keine Regelungen rund um Kryptowährungen gibt.