Experten fordern kürzeren Schufa-Eintrag nach einer Insolvenz

Die Folgen einer Privatinsolvenz sind aktuell noch enorm. Das könnte sich bald ändern, besonders wenn die Regierung dem Rat von Experten folgt.

Gerade in der aktuellen Krise müssen immer mehr Verbraucher in Deutschland auf ein Produkt wie das Onlinekonto ohne Schufa setzen, weil sie finanzielle Probleme haben. Viele Experten erwarten einen starken Anstieg der Zahl der überschuldeten Verbraucher sowie zusätzlich mehr Privatinsolvenzen. Darauf reagiert aktuell auch die Bundesregierung, denn sie plant eine Novelle des Privatinsolvenzrechts, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Hauptbestandteil der Neuregelung soll dabei sein, dass die Dauer des Insolvenzverfahrens deutlich verkürzt wird. Ein weiterer Aspekt wäre laut Rechtsexperten bei der Neuregelung allerdings ebenfalls wichtig, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Drei Jahre Schufa-Eintrag sind zu lang

Aktuell ist die Regelung im Privatinsolvenzrecht für Verbraucher nicht gerade angenehm. Insgesamt sechs Jahre dauert das reguläre Verfahren, zuvor sind viele Monate, meist sogar ein bis zwei Jahre Vorbereitung notwendig. Damit aber noch nicht genug, denn selbst wenn man sein Wohlverhalten unter Beweis gestellt hat und die Restschuldbefreiung erlangt hat, lebt man noch nicht wieder normal weiter. Stattdessen muss man nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens auch noch damit zurechtkommen, dass ganze drei Jahre ein Schufa-Eintrag bestehen bleibt. Experten halten das für zu lang, da der Neustart so noch länger dauert. Insgesamt dauert das Verfahren von Anfang bis Ende so im Schnitt knapp zehn Jahre – eine Rückkehr in die Gesellschaft ist so schwierig.

Benachteiligung beim Neustart

Wie problematisch die aktuelle Regelung ist, zeigen viele Einzelfallbeispiele. Viele Verbraucher müssen damit leben, dass sie nach einer Insolvenz keine Chance haben, wieder beruflich durchzustarten – eine Selbstständigkeit etwa ist kaum möglich, einen Kredit bekommt man sowieso nicht. "Der lange Schufa-Eintrag benachteiligt Verbraucher, die ein Insolvenzverfahren hinter sich gebracht haben", sagt dazu auch Fachanwalt Kai Henning. Deswegen fordert der Experte gemeinsam mit anderen Anwälten, dass die Dauer eines Schufa-Eintrags auf nur mehr ein Jahr verkürzt wird, um Verbrauchern eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Keine Chance auf dem Wohnungsmarkt

Besonders betont wird, dass es nicht fair ist, dass Verbraucher selbst auf dem Wohnungsmarkt nach einer erfolgreich abgeschlossenen Privatinsolvenz keine Chance haben. Von einem Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltverein heißt es dazu: „Bei einer Wohnungssuche, bei der heute eine Schufa-Auskunft üblich ist, scheiden sie sofort aus. Schwierigkeiten gibt es auch beim Abschluss beispielsweise von Handy-Verträgen“. Dass dies nicht fair ist, erscheint offensichtlich. Man kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber darauf reagiert und das Insolvenzverfahren auch mit Blick auf einen Schufa-Eintrag vereinfacht.