Gedenkmünzen als gültige Zahlungsmittel?

Das Sammeln von Münzen gilt als Hobby, welches auch aus wirtschaftlichem Interesse betrieben werden kann. Meist werden bei diesem Hobby Gedenkmünzen gesammelt, die speziell als Sammelobjekte produziert werden. Eine Besonderheit der Gedenkmünzen ist, dass auch die großen Euro-Beträge in Münz-Form erscheinen.

Gedenkmünzen der Bundesrepublik

Seit 1953 gibt die Bundesrepublik Deutschland regelmäßig Gedenkmünzen aus, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen. Diese Münzen sind immer amtlich limitiert und gelten als gültiges Zahlungsmittel. Die Münzen befinden sich allerdings nicht im normalen Geldumlauf, sondern sind meist Sammlerstücke. Für die Herstellung der Münzen werden Prägeanstalten direkt vom Bund beauftragt. Der Bund ist Inhaber des Münzrechts. Die Bildseite der Gedenkmünze stellt die Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler. Die Aufsicht über die Münzen hat das Bundesministerium der Finanzen. Die Euro-Gedenkmünzen sind nicht im gesamten Währungsgebiet gültig, sondern nur im Land der Ausgabe. Dort können sie für die Bezahlung von Einkäufen ausgegeben werden. Allerdings passiert dies nicht oft und ist auch nicht sehr ratsam. Da der Sammlerwert dieser Münzen ihren Nennwert in der Regel übersteigt, haben sie für gewöhnlich im Zahlungsverkehr keine Bedeutung. Eine Ausnahme machen dabei die 2-Euro-Gedenkmünzen. Diese sind Zahlungsmittel in allen Ländern der Eurozone.

Anlässe für Gedenkmünzen

Im Laufe der Jahrzehnte, in denen es die Gedenkmünzen bereits gibt, gab es viele erinnerungswürdige Ereignisse, die es wert waren in ihrem Sinne eine Gedenkmünze herauszubringen. Die Gedenkmünzen werden für jedes Jahr vorab geplant. Derzeit stehen bereits einige der Gedenkmünzen für 2022 fest. Die Anlässe für die Ausgabe der Gedenkmünzen variieren. So erscheinen jährlich verschiedene Gedenkmünzen zu den Geburts- und Todestagen berühmter Persönlichkeiten, wie Schriftsteller, Politiker und auch Wissenschaftler. Außerdem werden regelmäßig zu besonderen sportlichen Ereignissen, wie Olympia, verschiedene Gedenkmünzen veröffentlicht. Des Weiteren gibt es Gedenkmünzen zu Denkmälern, Gebäuden und den Jahrestagen besonderer politischer Ereignisse. Es gibt auch Kollektionen der Gedenkmünzen. Beispielsweise die Reihe der „heimischen Singvögel“, in welcher, in unregelmäßigen Abständen, verschiedene Gedenkmünzen mit dem Aufdruck von unterschiedlichen heimischen Singvögeln veröffentlicht werden.

Die 10-Euro-Gedenkmünzen

Zwischen 2002 und 2015 waren die 10-Euro-Münzen in Deutschland das Standardnominal für die Gedenkmünzen der Bundesrepublik. Es erschienen in der Regel fünf 10-Euro-Gedenkmünzen pro Jahr zu verschiedenen Anlässen und bedeutenden Jubiläen. Wichtige Sportereignisse in Deutschland wurden mit einer zusätzlichen 10-Euro-Münze bedacht, deren Auflage stets auf die fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufgeteilt war. Bis ins Jahr 2010 erschienen die 10-Euro-Gedenkmünzen in Sterlingsilber (925er Silber). Aufgrund des angestiegenen Silberpreises wurde die Herstellung der Normalprägung allerdings von Sterlingsilber auf Kupfer-Nickel umgestellt. Nur die Spiegelglanz-Ausgaben wurden seitdem in (625er) Silber geprägt. Die deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen sind damit ein abgeschlossenes Sammelgebiet mit insgesamt 76 Ausgaben. Die 10-Euro-Sammlermünzen gelten in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel. Das heißt, dass alle Geschäfte in Deutschland die 10-Euro-Münze als Zahlungsmittel annehmen müssen. Wenn Sammlermünzen als Zahlungsmittel verwendet werden, darf aber der Wert von 200 Euro nicht überschritten werden. Ausnahmen gibt es nur bei Geschäften, die die Sammlermünzen als Zahlungsmittel klar untersagen. Beispielsweise durch ein Schild, welches die Kunden im Voraus schon darüber aufklärt, dass das Geschäft die Gedenkmünzen nicht als Zahlungsmittel annimmt. Viele Verkäufer nehmen die Münzen trotzdem nicht an, weil sie nicht wissen, dass diese geltende Zahlungsmittel sind und die besondere Rechtslage nicht kennen.

Erwerb- und Umtauschmöglichkeiten

Die beliebten Gedenkmünzen sind meist in den Händen von Sammlern, die sich über den zukünftigen Wert der Münzen bewusst sind. Daher werden die kostbaren Münzen meist nicht verkauft, da der Wert der Münzen mit der Zeit steigt. Manche der Gedenkmünzen können, durch bestimmte Internetversandhandelsgeschäfte erworben werden. Im Internetversandhandel werden die Münzen teilweise aber auch für das vierfache ihres Nennwerts verkauft. Verbraucher, die im Besitz von den Sammlermünzen sind, aber reguläres Geld bevorzugen, können diese einfach umtauschen. Ein Umtausch der Münzen ist immer in den Filialen der deutschen Bundesbank möglich. Bei Geschäftsbanken gestaltet sich der Umtausch dagegen ein bisschen schwieriger. Kostenlos bieten die Geschäftsbanken den Umtausch meist nur für ihre eigenen Kunden an. Fremdkunden müssen in der Regel Gebühren für den Umtausch zahlen. In seltenen Fällen lohnt es sich einen Münzsammler aufzusuchen. Für manche Prägungen können höhere Preise erzielt werden, als der eigentliche Nennwert der Münze. Hierbei kommt es auf Alter, Zustand und Rarität der Münze an.