Gefahr bei Diebstahl: Missbrauch von Giro- und Kreditkarten

Das Info-Portal kartensicherheit.de rät dazu Kreditkarten und Girocard (ehemals ec-Karten) so vorsichtig zu behandeln wie Bargeld. Demnach gilt der Ratschlag, Bargeld nie per normaler Post zu verschicken, auch für Giro- und Kreditkarten. Dies ist aber im Alltag jedoch nur selten der Fall.

Banken und Sparkassen verschicken die Karten oft auf dem normalen Postweg an ihre Kunden. Das erleichtert Dieben das Handwerk ungemein, da die Karten in normalen Umschlägen leicht zu ertasten sind. Auch das Versenden der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) in einem anderen Brief ein paar Tagen später schützt nicht vor Diebstahl. Die Kriminellen erkennen auch den "separat verschickten Brief mit der PIN", so der Leiter des Betrugsdezernats im Landeskriminalamt Berlin, Michael Schultz.

Aus Sicht der Banken besteht keine Gefahr

Zu einer anderen Einschätzung kommt Margit Schneider. Die Leiterin des Bereichs Sicherheitsmanagement Zahlungskarten bei EURO Kartensysteme behauptet: Aufgrund des separaten und zeitlich getrennten Versenden von PIN und Karte sei es "praktisch äußerst schwierig" an beides zu gelangen. Daher sei die Gefahr eines Diebstahls aufgrund des Versandes per Post "kein Thema".

Schaden in Millionenhöhe

Die Realität zeichnet jedoch ein anderes Bild. Der Dienstleister EURO Kartensysteme beziffert die Anzahl gestohlener Kredit- und Giro-Karten 2017 auf 813 Fälle. Daraus resultiere ein Schaden von 2 Millionen Euro. Ein Blick auf die polizeiliche Kriminalstatistik macht jedoch erst das ganze Ausmaß deutlich. Für das Jahr 2016 verzeichnet die Polizei 47.000 Fälle von Betrug mit Giro- und Kreditkarten. Das führte zu einem Gesamtschaden in Höhe von 30 Millionen Euro. Der Anteil der Karten, die auf dem Postweg gestohlen wurden, sei jedoch unbekannt. Diese Zahlen sind laut Schultz "bundesweit nicht erfasst".

Berliner Diebstahl-Bilanz: 2.000 gestohlene Kreditkarten

Die meisten Diebstähle auf dem Postweg passieren in Berlin. In der Bundeshauptstadt erbeuten Diebe laut Schultz "bis zu 2.000 Karten pro Jahr". Auf Nachfrage bei allen 16 Landeskriminalämtern erklärten diese, dass genaue Zahlen in den meisten Fällen schwer zu ermitteln seien. Das liege daran, dass beim Verlust der Karten auf dem Postweg kein genauer Tatort bestimmt werden könne.

Wie man sich schützen kann

Grundsätzlich hat der Kunde mehrere Möglichkeiten sich zu schützen:

  • Zuerst sollte man das Ablaufdatum seiner Karte überprüfen. Im Normalfall verschickt die Bank ca. 4 Wochen vor Ablauf dieser Karte eine Folgekarte. Sollte diese Folgekarte nicht eintreffen sollte der Kunde bei der Bank nachfragen. Spätestens jetzt sollte die Folgekarte verschickt werden. Trifft diese nicht spätestens nach einer Woche ein, sollte umgehend eine Sperrung und Neubestellung erfolgen
  • Sollte die Karte entwendet und missbräuchlich eingesetzt worden sein, ist die Bank zu raschem Schadenersatz verpflichtet. Sie trägt im Missbrauchsfall das volle Risiko. Der Kunde sollte sich also von seinem Geldinstitut auf keinen Fall länger vertrösten lassen und auf den sofortigen Ausgleich des Schadens bestehen.
  • Auch eine Beschwerde bei der Post ist wichtig. Diese kann jedoch nur vom Absender, also beispielsweise der Bank, eingereicht werden. Sie sollten die Bank hierzu auffordern. Außerdem stellen die Verbaucherzentralen im Internet unter post-aerger.de ein kostenloses Beschwerdeformular bereit. Mit den gesammelten Beschwerden setzen sich die Verbaucherzentralen für eine Behebung der Probleme ein.