Geld zurück bei Gebührenerhöhungen

Inhaber eines Girokontos können ab sofort Geld für Erhöhungen in den letzten Jahren zurückfordern – auf die Banken dürften große Forderungen zukommen.

Seit nun mehr einigen Wochen ist klar, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die aktuell gängige Praxis von Gebührenerhöhungen mit stillschweigender Zustimmung nicht mehr goutiert. Stattdessen hat der BGH den Banken klar gemacht, dass dieses Vorgehen nicht mehr genutzt werden darf. Doch es kommt noch schlimmer, denn mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor und sie ermöglicht es den Kunden, relevante Rückforderungen zu stellen.

Rückforderungen bis ins Jahr 2018 möglich

Zwar lässt sich aktuell noch nicht genau sagen, wie viel Geld Kunden zurückfordern können. Klar ist allerdings, dass Verbraucher mit ihren Rückforderungen relevante Summen eintreiben dürften. Das liegt schon daran, dass den Banken in Deutschland kein sogenannter Vertrauensschutz gewährt wird, womit davon auszugehen ist, dass die meisten Erhöhungen seit 2018 unwirksam waren. Mindestens bis in dieses Jahr zurück dürfte eine Rückforderung für Bankkunden damit möglich sein. Gerade da in den letzten drei Jahren durchaus häufig die Gebühren für Zahlungen erhöht wurden, stellen die Rückforderungen die Branche vor eine enorme Herausforderung.

Mehrere hundert Euro pro Kunde möglich

Experten gehen davon aus, dass betroffene Kunden Rückforderungen stellen können, die sich mindestens auf dreistellige Summen belaufen dürften. Dabei sollte man bedenken, dass schon kleinere Änderungen relevante Folgen gehabt haben könnten. Wurden etwa kostenlose Abhebungen abgeschafft und man hat einige Dutzend Male seitdem Bargeld bezogen, kann es um viele hundert Euro gehen. Noch höhere Rückforderungen erscheinen möglich, wenn es um die Erhöhung der Kontoführungsgebühr geht. Hier haben viele Banken die Gebühren in den letzten Jahren enorm angezogen und teils sogar verdoppelt. Entsprechend groß fallen auch die Rückzahlungen aus, die für Kunden nun anfallen könnten.

Nicht überall wurden Gebühren erhöht

Der aktuell beste Weg ist für Verbraucher eine Rückforderung direkt bei der Bank. Nur wenn diese darauf nicht reagiert, sollte man einen Anwalt einschalten oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Verschiedene Anbieter wollen bereits sogenannte Kommissionslösungen anbieten, bei denen Verbraucher ohne Risiko darauf setzen können, dass die Anwälte die Forderung eintreiben – allerdings mit relevanten Provisionen. Bedenken sollten Verbraucher aber auch, dass für eine Rückforderung eine gute Dokumentation vorliegen muss, welche Gebühren wann erhoben wurden und welcher Schaden dadurch entstanden ist. Zudem haben nicht alle Banken die Gebühren in den letzten Jahren relevant verändert. Bedenken sollten Verbraucher, dass Rückforderungen theoretisch auch bei Giro- und Kreditkarten möglich sind – bei vielen Modellen aus dem Kreditkartenvergleich allerdings wurden die Bedingungen in den letzten Jahren eher besser, etwa bei der Hanseatic Bank GenialCard. Dennoch lohnt es sich auch bei Karten genau hinzusehen!