Google und Mastercard unter Verdacht des Datenmissbrauchs

Datenschutz ist in der Zeit der totalen Vernetzung, wichtiger denn je. Der Begriff selbst ist sehr weit gefasst. Datenschutz beinhaltet den Schutz von Daten vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz personenbezogener Daten vor unerlaubtem Zugriff und den allgemeinen Schutz der Privatsphäre.

Google trackt Einkaufsverhalten ihrer Nutzer mit Mastercard

Werbekunden von Google konnten im vergangenen Jahr prüfen, ob sich der Klick auf eine Online-Anzeige mit einem Offline-Kauf per Kreditkarte in einem US-Einzelhandelsgeschäft verknüpfen ließ. Angeblich haben Google und Mastercard dazu eine geheime Vereinbarung getroffen. Google soll massenhaft Kreditkarten-Transaktionsdaten von Mastercard gekauft haben und diese mit den Klicks seiner Benutzer auf Online-Werbung korreliert haben. Wenn der Kunde also auf eine Werbeanzeige für ein Produkt klickt, jedoch das Produkt nicht direkt im Anschluss kauft, prüft Google die Offline-Daten darauf, ob der Kauf nicht in einem Offline-Store zustande kam. Das Ergebnis würde Google dann dem Werbetreibenden mitteilen. Die Werbung gilt selbst dann als erfolgreich, wenn das Produkt aus dem Offline-Store gekauft wurde. Diese Art des Trackings soll ohne die Kenntnis der Karteninhaber stattgefunden haben. Keines der Unternehmen soll seine Kunden über diese Maßnahme informiert haben. Das Informationsdienstleistungsunternehmen Bloomberg hat in einem Bericht über die Zusammenarbeit der Unternehmen berichtet. Aus dem Bericht ging auch hervor, dass Google und Mastercard vier Jahre lang über den Deal verhandelt haben sollen. Ziel hinter der Vereinbarung soll, seitens Google, die Stärkung des eigenen Werbegeschäfts gegen Konkurrenten gewesen sein. Dafür soll das Unternehmen mehrere Millionen Dollar bezahlt haben.

Datenschutz

Das Thema Datenschutz online und offline wird schon länger debattiert. Seit dem 1. Mai 2018 gelten in der gesamten Europäischen Union (EU) strengere Datenschutzgesetze als je zuvor. Google steht wegen seiner großzügig ausgelegten Handhabe beim Sammeln und Löschen von Daten zu eigenen Gunsten immer wieder in der Kritik. Vor allem wegen den gespeicherten Standortdaten ihrer Kunden. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) ist Google immerhin formal zu strengeren Regeln gezwungen. Benutzer müssen dem Verwerten ihrer Daten nun bewusst zustimmen, bevor diese verarbeitet werden dürfen. Die beiden Unternehmen haben sich mit ihrem Deal in eine datenschutzrechtlich heikle Situation gebracht, die erhebliche Konsequenzen mit sich bringen kann, wenn sich der Bericht von Bloomberg als wahr erweisen sollte. Angeblich soll ein ähnliches Datenschutzgesetz, wie in der EU, nun auch in den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt werden, um den Datenschutz landesweit regulieren zu können.

Mastercard dementiert Vorwürfe

Mastercard dementiert die Vorwürfe und erklärt, dass ihr Netzwerk so funktioniert, dass sie keine einzelnen Artikel, die Verbraucher physisch oder digital kaufen, direkt einsehen können. Auch sollen keine individuellen Transaktions- oder Personendaten zur Verfügung gestellt werden. Das System entspricht demnach den Erwartungen an die Privatsphäre von Verbrauchern und Händlern weltweit. Bei der Bearbeitung einer Transaktion soll es Mastercard nicht möglich sein einzeln gekaufte Artikel zu sehen, sondern nur den Namen des Händlers und den Gesamtbetrag des Kaufs des Verbrauchers. Mastercard würde ausschließlich einen „Media Measurement Service“ anbieten, welcher die Effektivität von Werbekampagnen von Händlern und deren Dienstleistern misst. Dazu geben die Händler Mastercard Informationen über ihre geplante Werbekampagne und Mastercard liefert ihnen ihre Einschätzung über den Erfolg der Kampagne. Personenbezogene Daten sollen bei diesem Service aber nicht an die Händler weitergegeben werden. Die zur Verfügung gestellten Daten von Mastercard seien somit alle aggregiert und anonymisiert.