Millionenlücke beim Schutz für Verbraucher
Die Insolvenzversicherung von Thomas Cook kann wohl nicht alle Urlauber entschädigen – eine Zahlung mit Kreditkarte kann unter Umständen helfen.
Die Pleite von Thomas Cook ist mittlerweile einige Wochen her und die Folgen werden immer deutlicher. Anfangs hieß es noch, dass über das Unternehmen gebuchte Pauschalreisen durch eine Insolvenzversicherung geschützt wären. Das stimmt in der Theorie auch, denn jeder Urlauber hat für seine Reise einen Sicherungsschein der Zurich Versicherung bekommen. Doch diese wird voraussichtlich nur einen Teil der Urlauber entschädigen können – wegen einer gravierenden Lücke in der deutschen Gesetzgebung.
Unser Tipp für Sie!
Miles & More Gold Credit Card + * je 2.000 Meilen für Zusatzpakete
- inkl. Miles & More Bonusprogramm
- 4.000 Meilen Willkommensbonus
- einmalig 15 % Rabatt im Lufthansa WorldShop
- Voucher für 1 Wochenendmiete (Avis)
- inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Fehlbetrag von bis zu 400 Millionen Euro
Das deutsche Gesetz sieht zwar für alle Reiseveranstalter und Anbieter von Pauschalreisen eine Insolvenzversicherung vor, die mit einem sogenannten Sicherungsschein einhergehen muss. Doch dabei gibt es ein Problem: Der maximale Schutz, den ein Versicherer bei einer Pleite leisten muss, ist auf 110 Millionen Euro gedeckelt – egal wie groß das Reiseunternehmen ist und egal wie viele Tochterfirmen es gibt. Diese Lücke rächt sich nun, denn Thomas Cook hat in Deutschland zum Zeitpunkt der Pleite insgesamt Reisen von etwa 500 Millionen Euro verkauft gehabt. Das ergibt einen Fehlbetrag von 400 Millionen Euro, auf dem wohl die Urlauber sitzenbleiben werden.
Vielleicht interessant für Sie?
Staat könnte möglicherweise einspringen
Deutschland ist das einzige Land der Europäischen Union, in dem es so einige Lücke gibt. In der entsprechenden EU-Richtlinie heißt es nämlich: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, von der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind." Das deutsche Gesetz dagegen wurde wie folgt umgesetzt: "Der Versicherer oder das Kreditinstitut (…) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen." Auch wegen dieser fahrigen Umsetzung fordern Verbraucherschützer, dass der Staat einspringen soll, um alle Urlauber vollständig zu entschädigen. Ob es dazu aber wirklich kommt, ist aktuell noch offen.
Doppelter Schutz bei Kreditkartenzahlung
Wer mit einer Kreditkarte aus dem Kreditkarten Vergleich bezahlt hat, kann sich allerdings möglicherweise dennoch über einen Schutzschirm freuen. Kreditkarten lassen einen sogenannten Chargeback zu. Dieser ermöglicht zumindest bei Visa und Mastercard explizit auch bei einer Insolvenz eine Rückerstattung der Zahlung – allerdings subsidiär zur Insolvenzversicherung. Das heißt konkret: Man sollte zwar schon einmal einen Antrag stellen, allerdings wird es eine Rückzahlung wohl erst geben, wenn klar ist, ob die Insolvenzversicherung zahlt oder nicht. Klar ist allerdings: Eine Kreditkartenzahlung könnte im Ernstfall die Rettung sein, damit Urlauber nicht viele hundert Millionen Euro verlieren, wo das Gesetz versagt.