Was tun bei Falschüberweisungen?

Für große Banken kann es unangenehm werden, wenn öffentlich bekannt wird, dass ihnen ein Fehler bei ihren Überweisungen unterlaufen ist. Fehler können aber jedem passieren und so sind von Falschüberweisungen nicht nur Geldhäuser betroffen, sondern auch Privatpersonen.

Fauxpas der Deutschen Bank

Vor wenigen Wochen ist der Deutschen Bank eine schwere Fehlüberweisung passiert. Statt 28 Milliarden Yen (rund 257 Millionen Euro) überwies die Bank 28 Milliarden Euro auf ein Konto bei der Frankfurter Terminbörse „Eurex“. Der Fauxpas führte dazu, dass nun intern Prüfungsprozesse durchgeführt werden müssen. Obwohl es bei der Panne wohl zu keinem finanziellen Schaden kam, lässt sie einige doch über die Sicherheit der Deutschen Bank spekulieren. Denn dies ist nicht die erste bekannte Panne des Geldhauses. 2014 hat die Deutsche Bank bereits einmal fälschlicherweise 21 Milliarden Euro an die australische Investmentbank „Macquarie“ überwiesen. Hierbei versagte sogar das Kontrollsystem der Bank, bei dem zwei Mitarbeiter Transaktionen einer bestimmten Höhe genau überprüfen müssen, bevor diese rausgehen. Die Deutsche Bank ist aber nicht die einzige, die interne IT-Probleme hat. Die EDV-Systeme vieler deutscher Geldhäuser sind nicht auf dem Stand, welcher für die heutige Zeit benötigt wird. Um diese Systeme aufzuwerten, müssen die Kreditinstitute Geld investieren. In Zeiten der Digitalisierung es ist sehr wichtig, dass die IT-Systeme auf dem neuesten Stand sind. Neben Hackerangriffen müssen sich die Banken auch gegen ihre eigenen Fehler absichern können.

Was können Verbraucher tun bei falsch überwiesenem Geld?

Überweisungen können lästig sein und deshalb wollen die meisten Verbraucher diese schnell hinter sich bringen. Doch was zu tun ist, wenn sich in der Eile ein unerkannter Schreibfehler eingeschlichen hat, wissen nur die wenigsten. Die Verantwortung, wenn das Geld falsch überwiesen wurde, aufgrund eines Schreibfehlers, übernehmen weder Banken, noch andere Kreditinstitute. Laut einer EU-Richtlinie für Zahlungsdienste müssen die Banken die IBAN nicht mit dem Empfängernamen abgleichen. Der Verbraucher steht somit selbst in der Pflicht auf die Richtigkeit seines Zahlungsverkehrs zu achten. Sollte ein Verbraucher bemerken, dass er eine fehlerhafte Transaktion durchgeführt hat, ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit der Hausbank. Banken sind nämlich laut Gesetz dazu verpflichtet ihren Kunden bei der Wiederbeschaffung des Geldes zu helfen. Die Bank kann nicht haftbar gemacht werden, falls das Geld nicht zurückzubekommen ist, aber sie muss „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ helfen den Betrag zurückzuerlangen. Für diese Hilfe dürfen Banken keine Gebühr erheben. Verbraucher haben das Recht nach ihrem eigenen Geld zu suchen und eine solche Gebühr könnte einige Verbraucher davon abhalten ihrem Recht nachzukommen. Damit solche Fehler, seitens der Kunden, vermieden werden können, gibt es nur eine Möglichkeit. Die genaue Überprüfung. Die eingegebenen Daten sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden, bevor die Überweisung eingereicht wird. Auf diese Weise lässt sich vor allem viel Ärger vermeiden.

Welche Optionen haben Verbraucher bei einer fehlerhaften Überweisung?

Die Optionen eines Verbrauchers bei einer fehlerhaften Überweisung hängen vom Bearbeitungsstand der Überweisung ab. Bei Überweisungen, die noch nicht bearbeitet wurden, kann meist das Schlimmste vermieden werden. Diese Überweisungen sind erst vor Kurzem getätigt worden und noch nicht im System der Bank. Die Finanzinstitute können diese Überweisungen leicht stornieren. Bei Überweisungen, die bereits durchgeführt wurden, ist die Rückbuchung sehr viel komplizierter und aufwendiger. Der Kunde muss dazu zu seiner Hausbank gehen und entweder einen Antrag auf eine Rücküberweisung stellen oder einen Nachforschungsantrag beantragen. Je nachdem was der Kunde beantragt hat, führt die Bank den Auftrag dann kostenlos aus. Die Bank informiert den Empfänger des falsch überwiesenen Geldes und fordert die Rücküberweisung an. Sollte sich der Empfänger weigern das Geld zurückzuüberweisen, bleibt dem Kunden nur noch der Rechtsweg. Der Kunde kann einen Anwalt auf den Fall ansetzen. Ist selbst dann der Empfänger des Geldes nicht bereit das Geld zurückzubuchen, ist der letzte Ausweg der Weg vors Gericht. Der Kunde wird vor Gericht aber das Recht auf seiner Seite haben. Der Empfänger darf laut § 812 BGB das Geld nicht behalten, da es sich um „ungerechtfertigte Bereicherung“ handelt.